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Christine Büchl

Dipl. Soz. Päd., Paartherapeutin, NLP

Kinderwunschberatung in:

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Stuttgart/Ludwigsburg | Kinderwunschzentrum Ludwigsburg, Dr. Ott
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Wie lange macht IVF Sinn?

„Weitermachen oder nicht?“

Ob weitere Behandlungen erfolgversprechend sind, lässt sich nur individuell abschätzen. Vier Kriterien spielen dabei eine entscheidende Rolle:

1. Die Embryonenqualität
Die Embryonenqualität früherer IVF-Behandlungen ist ein zentraler Aspekt. Die Fragen, die Reproduktionsmediziner dabei analysieren, sind folgende: Wie viele Eizellen wurden in vorausgegangenen künstlichen Befruchtungen gewonnen? Wie war deren Befruchtungsrate – und vor allem die Embryonenqualität?
Wenn häufig oder gar immer Blastozysten entstanden sind, ist das ein Fingerzeig in Richtung Weitermachen. Blastozysten sind Embryonen, die ab der Befruchtung (Tag 1) vier bis maximal sechs Tage kultiviert werden und dann bereits aus rund 200 Zellen bestehen; viele IVF-Zentren bieten daher den Blastozystentransfer am Tag 5 an.
Sollte die eigene Kinderwunschklinik die Embryonen stets schon an Tag 2 oder 3 in die Gebärmutter übertragen, könnte das Paar auf einen späteren Transfer bestehen. Denn nur so lässt sich feststellen, ob sich überhaupt Blastozysten (bis Tag 5 oder 6) entwickeln können. Der Grund: Embryonen am Tag 2 oder 3 sehen oft noch zeitgerecht entwickelt aus. Aber: Erst ab Tag 3 oder 4 lässt sich beurteilen, ob sie in ihrer Entwicklung doch nicht stagnieren. Ist dies der Fall, sind die Chancen für eine intakte Schwangerschaft schwindend gering.

2. Das Alter
Jede Betroffene sollte sich im aktuellen Jahrbuch des Deutschen IVF-Registers die Daten für die eigene Altergruppe anschauen. Das Jahrbuch ist online verfügbar und zeigt Balkendiagramme mit Schwangerschafts- und Abortraten für Frauen zwischen 20 und 45 Jahren. Tatsache ist: Je älter die Frau, umso seltener wird sie schwanger – und wenn doch, dann muss sie häufiger mit Abgängen rechnen als in jüngeren Jahren.
Psychologisch gilt hier allerdings: „Niedrigwahrscheinliches wir häufig überschätzt, Hochwahrscheinliches wird oft unterschätzt.“ IVF kann zu einer Art Sucht werden. Deswegen ist es umso wichtiger, sich die Statistik vor Augen zu führen – auch wenn es manchmal schmerzt.

3. Die Psyche
Wiederholter Misserfolg macht mürbe und schwächt die Frau und auch die Partnerbeziehung. Wie viele Versuche geben wir uns noch – ohne dass wir in eine ernsthafte Krise schlittern? Ein „Stopp!“ – oder zumindest eine Pause – sollte auch dann sein, wenn Frau oder Mann deutliche Symptome einer Depression oder Angststörung entwickeln, etwa: BITTE EXEMPLARISCH EIN SYMPTOM (oder zwei) ERGÄNZEN. Man muss wissen: Eine Kinderwunschbehandlung ist bei reduzierten Chancen wie ein Lotteriespiel. Und irgendwann wird der Einsatz einfach zu hoch.

4. Das Geld
IVF / ICSI sind sehr teure und aufwendige medizinische Behandlungen. Die Kosten pro Versuch liegen bei 6000 bis 8000 Euro – Selbstzahler trifft es damit finanziell besonders hart. Viele Paare greifen oft ihre Reserven an, verschulden sich gar. Meist ist aber irgendwann auch der letzte Notgroschen weg. Und dann muss eine Kinderwunschbehandlung zwangsläufig beendet werden – obwohl sie bislang erfolglos blieb.

Sehr viele Paare wechseln auch nach einigen Behandlungen das Kinderwunschzentrum. Einige von ihnen werden dann im neuen IVF-Zemtrum schwanger, weil sie von einer anderen Stimulation der Eierstöcke, einer Zusatzdiagnostik oder schlichtweg von einem besseren IVF-Labor profitieren. Andere Paare wiederum sind, wie böse Zungen sagen, ein „Wanderpokal“ – und haben selbst im zweiten oder dritten IVF-Zentrum deutlich reduzierte Chancen.
International gesehen werden deutsche Paare als sehr leidensfähig eingestuft – Frauen und Männer aus vielen anderen Ländern sind oft nicht bereit, solche häufigen Misserfolge hinzunehmen. Allerdings: In fast allen anderen Ländern können Ärzte Paaren die Eizellspende empfehlen, wenn aus ihrer Sicht weitere Behandlungen mit den eigenen Eizellen kaum mehr Sinn machen. Dies ist in Deutschland nicht möglich, da hier die Eizellspende verboten ist – Ärzte würden sich strafbar machen, wenn sie entsprechend beratend tätig werden.

Termin:

Donnerstag, 16.05.2019: 10.00 – 13.00 Uhr & 14.30 – 18.00 Uhr

Freitag, 17.05.2019: 09.00 – 13.30 Uhr

Ort:

Augsburg

Kosten:

280€ inkl. Mwst.